Verfassungsgericht schafft Geschlecht ab: Ab jetzt heißt es Gegut

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300 Millionen Jahre Unterdrückung durch angebliche Chromosomen, die niemand sehen konnte. Schwänze vorn, Busen oben. Vermeintliche Wissenschaftler glaubten, beweisen zu können, dass zweimal das gleiche X-Chromosom ein Weibchen macht, Männchen dagegen an kombiniertem X- und Y-Chromosom zu erkennen seien. Diesen Zustand nannten Forscher "Geschlecht".

Ein Wort, das nicht von ungefähr negativ besetzt ist. In Geschlecht steckt "schlecht". Lexika definierten dieses Adjektiv als Ausdrück für "geringe Qualität, viele Mängel aufweisend, minderwertig, schwach, unzulänglich, nicht ausreichend, ungünstig, nachteilig für etwas, nicht glücklich, schlimm, unangenehm, moralisch nicht einwandfrei, böse, übel" oder - veraltet - als "schlicht" oder "einfach". https://goo.gl/Ss12rS

Erst jetzt griff das Bundesverfassungsgericht ein und schaffte die "binäre Gechlechtlichkeit" ab, wie es der Genderforscher Heribert Prantl nennt. Nicht mehr "Geschlecht" soll heißen, was Menschen trennt und voneinander entfremdet. Sondern Gegut, ein Wort, in dem hörbar die Absicht mitschwingt, den anderen als gleichwertig anzuerkennen. Es gelte, das Bezeichnungswort für den Chromosomenunterschied positivneutral zu gestalten, um die Forderung des Grundgesetzes, niemand dürfe wegen seines Geschlechts diskriminiert werden, nicht schon durch die Bezeichnung ins Leere laufen zu lassen.

Ein harter, aber notwendiger Schlag gegen das deutsche Personenstandsrechts, das in Kürze drei "Geschlechtswahlmöglichkeiten" anbieten wird, außer den beiden Varianten „weiblich“ oder „männlich“ aber auch die neue, dritte Variante "intersexuell" wiederum abwertend "Geschlecht" nennt.


Der Vierte Senat des Bundesverfassungsgerichts hat millionenfacher Diskriminierung damit einen Riegel vorgeschoben. Bisherige Urteile hätten sich zwar bemüht, loben die Richter, „auch die Identität derjenigen zu schützen, die sich dauerhaft weder als männlich noch als weiblichen zuordnen wollen und lassen“. Doch dazu habe bei bisherigen Beschlüssen des Verfassungserichts die Projektion von "Geschlechtern" gedient, die ihrerseits dem Diskriminierungsverbot widerspreche.

Der Gesetzgeber hat nun bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu schaffen, in der der Begriff Gegut das bisherige "Geschlecht" ersetzt. Bis dahin dürfen Gerichte und Verwaltungsbehörden die bisher geltenden Normen nicht mehr anwenden, soweit sie auf das Wort "Geschlecht" Bezug nehmen. Zudem ergibt sich für den Bundestag eine Pflicht zu einer Revision des Grundgesetzes in den Passagen, in denen das nunmehr für rechtswidrig erklärte Wort "Geschlecht" eine Rolle spielt.

Sie können den Text im Internet über folgende URL https://goo.gl/Ss12rS erreichen.

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