Schwangerschaft unter 18 Jahren wird ab Januar 2018 mit einer Haftstrafe bestraft

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Die Bundeskanzlerin von Deutschland ist sich mit 16 Hauptoberkomissaren aus jeweils einem Bundesland in einer Ratstagung schlüssig geworden, dass die Schwangerschaft unter 18 Jahren absofort mit einer Haftstrafe bestraft wird.
Diese Tagung fand am 20. Oktober 2017 statt, und dieses neue Gesetz wird ab Januar 2018 im deutschen Gesetzbuch stehen.
Frauen die sich vor Januar 2018 schon in einer Schwangerschaft befanden, werden vom Amt aufgefordert das Kind medizinisch abzutreiben, aber auch nur wenn es sich diesbezüglich spätestens in der 13. Woche der Schwangerschaft befindert.
Frauen die schon mehrere Monate schwanger sind werden mit Sozialstunden bis zu ihrem 18. Lebensjahr verordnet. Wenn das Kind vor Januar 2018 geboren wurde werden die Mütter die ihr 18. Lebensjahr nich nicht hinter sich haben ebenfalls mit Sozialstunden bis zu ihrer Volljährigkeit bestraft.

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