Strafsteuer für Importierte US Autos

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Bern, 07.11.2017 - Der Bundesrat beschliesst aus Umweltschutzgründen per 01.04.2018 eine Lenkungsabgabe auf Fahrzeuge welche älter sind als Jg 2006. Diese müssen entweder technisch hochgerüstet werden auf Euro 4 welche seit 01.01.2006 in Kraft ist, oder sie werden neu mit einer jährlichen Zusatzabgabe belastet. Die Zusatzabgabe berechnet sich aus den Faktoren Gewicht sowie Hubraum. Als Grundbasis gilt 1.- pro kg des im Fahrzeugausweis eingetragenen Maximalgewichts, welcher danach mit dem Hubraum multipliziert wird (Hubraum wir auf die nächste Liter zahl auf oder abgerundet) . Ein Fahrzeug mit 2000kg (2000.- Basis) und einem Hubraum von 2998cm3 (Multiplikator = 3) bezahlt neu also 6000.- zusätzlich als Lenkungsabgabe. Davon ausgenommen sind nur Fahrzeuge der Armee, Nutzfahrzeuge welche der LSVA unterstellt sind sowie Landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge.

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