Rettungsgasse bilden – diese Regeln gelten seit dem 19.10.2017

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Kommt es auf der Autobahn zu einem Unfall muss mit mindestens 50 Km/h gefahren werden, müssen die Autofahrer eine Rettungsgasse zu bilden. Seit dem 19.10.2017 gibt es dazu eine neue Regelung. Wir erklären, wie es funktioniert.

Immer wieder verlieren die Einsatzkräfte bei der Anfahrt zu einem Unfallort wertvolle Zeit, weil die Autofahrer keine Rettungsgasse bilden. Oft wissen die Verkehrsteilnehmer nicht, dass sie gesetzlich zur Bildung der Rettungsgasse verpflichtet sind.

Auch die Bestimmungen, wie der rettende Weg frei gemacht werden muss, sind häufig unbekannt. Eine Umfrage durch den ADAC ergab, dass nur 39 Prozent der Befragten wussten, wie eine Rettungsgasse gebildet wird.

Was ist also zu beachten, wenn es zu einem Unfall gekommen ist und sich der Verkehr staut?

Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?

Bei einem Stau sollten Autofahrer schon vor dem Stillstand an die Rettungsgasse denken. Bereits wenn der Verkehr stockt, steuert man das Auto idealerweise an den Rand des Fahrstreifens, rät die Prüforganisation Dekra. Denn sobald die Autos einmal stehen, bereitet es oft große Probleme, Platz für die Rettungsfahrzeuge zu schaffen.

Der ADAC rät, bereits bei stockendem Verkehr fünf Meter Abstand zum Vordermann zu halten, um bei Stau dann noch eine Rettungsgasse bilden zu können. Das gilt auch - und besonders - in Tunneln.

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