"Weiß-" und "Schwarzbrot" - Rassistische Bezeichnung für Brot wird verboten.

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25. Oktober 2017, Berlin. Wie der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt bei der Tagung des Bundesverbandes Deutscher Bäcker am vergangenen Wochenende verlauten ließ, dürfen in Deutschland die Bezeichnungen "Weißbrot" und "Schwarzbrot" nicht mehr im Verkauf verwendet werden. Die neue Richtlinie soll ab dem 1. Mai 2018 umgesetzt werden.

Der Grund ist ein Beschluss des europäischen Parlaments vom 19. September 2017 unter Anwendung der Antirassismus-Richtlinie 2000/43/EG. In einem multikulturellen Europa seien farbliche und damit "wertende" Bezeichnungen von Lebensmitteln, genau wie beim "Negerkuss" nicht mehr zeitgemäß. Europäische Parlament reagierte mit diesem Beschluss auf einen Antrag des finnischen Land- und Forstwirtschaftsministers Kimmo Tlilikainen. Tlilikainen hatte schon im Januar bei seinem Besuch auf der "Grünen Woche" in Berlin verlauten lassen, dass er sich gegen die Bezeichnungen Weiß- und Schwarzbrot einsetzen werde.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. reagierte verstört auf diese neue Vorschrift, werde sich dieser aber beugen. Statt Weißbrot heißt es ab 1. Mai 2018 dann Deutschland weit "Weizenbrot" und entsprechend "dunkles Vollkornbrot" für Schwarzbrot.

Die Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE) sieht in der Umsetzung der neuen Richtlinie kein größeres Problem. Die dafür entstehenden Kosten würden allerdings auf die Verbraucher abgewälzt werden müssen.

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