EU Luftdruckwaffen Verbot Feinstaub

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Ab 01.03.2018 werden Luftdruckwaffen, so genannte "freie Waffen", für den Handel gesperrt.
Durch den geringen Luftdruck von etwa 7 Joule, wird der erzeugte Abrieb und der hierdurch entstehende Feinstaub, der Bleigeschosse nicht weit genug vom Schützen abtransportiert und kann eingeatmet werden. Der Zell und Erbgut schädigende Feinstaub unterliegt der EU Richtlinie 2008/50/EH und muss laut Verordnung so gering wie möglich gehalten werden.
Ab einem Wert von errechneten 16 Joule wird der Ausstoss weit genug abtransportiert und stellt somit keine unmittelbare Gefahr für den Schützen dar.
Somit ist angedacht nur noch Luftdruckwaffen auf EWB (Erwerbsberechtigung) auszugeben. Wie mit bereits im Umlauf befindlichen Waffen umgegangen wird, will die Kommission noch in diesem Jahr entscheiden.

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