Gericht verbietet am Sonntag auf das Klo zu gehen

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Nach einem Gerichtsbeschluss steht fest, dass an Sonn- und an Feiertagen kein Gang mehr zum Klo stattfinden darf. Das Verbot betrifft für alle die in Niedersachsen wohnen , bzw. auch die zB. die hier nur zu Besuch sind.

Laut dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, der schon im April gefällt wurde, darf der Gang zum Klo auf einem Sonntag nicht mehr statt Finden. Das bedeutet: Grundsätzlich darf an Sonn- und Feiertagen kein Klo Gang mehr stattfinden. Ausnahmen gibt es, wenn der Personen eine Magen und Darm Grippe erkrankt sind. Hinzu kommt noch, das zu vor einen Antrag beim Oberverwaltungsgericht gestellt werden

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