Betonbarrieren sollen Pflicht für öffentliche Veranstaltungen werden. Mehrkosten für Vereine und Veranstalter?

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Laut eines Gesetzesvorschlags des CDU Generalsekretärs Peter Tauber sollen bei allen öffentlichen Veranstaltungen Betonbarrieren, wie sie nach dem Fall Amri vermehrt eingesetzt wurden, nun zur Pflicht werden.

Im Einzelnen: Im Rahmen des Deutschlandtages der jungen Union am 06.10.17 äußerte sich der Generalsekretär auch zu der drohenden Gefahr auf so genannte weiche Ziele. Es könne nicht angehen, dass unsere Bürger Angst haben, auf Volksfeste oder Weihnachtsmärkte zu gehen, ohne sich der Fürsorgepflicht des Staates bewusst zu sein. Weiterhin: Auch wenn unsere Polizei und die Nachrichtendienste im Vorfeld gute Arbeit liefern, können solche Ausnahmesituationen entstehen, wie im Fall Amri. Dem sollte man in Zukunft entgegenwirken.

Auf Nachfrage bei der CDU Pressestelle bestätigte man nicht nur diesen Gesetzesvorschlag. Man ging sogar ins Detail und bestätigte uns, dass diese Pläne schon wesentlich ausgereifter sind, als wie Herr Tauber es aktuell mehr oberflächlich geäußert hat. Demnach sollen bei allen öffentlichen Veranstaltungen diese Barrieren Pflicht werden. Das heißt im Klartext auch bei Schützenfeste, Weihnachtsmärkten, Flohmärkten, Open-Air Konzerte, Karnevals- Kirmes- oder Schulveranstaltungen. Die Kosten dafür sollen gedrittelt werden. Ein Drittel übernimmt der Bund, eins das Bundesland bzw. die Kommune und das letzte Drittel muss der Veranstalter tragen. Dies würde auch nicht gegen das Vereinsgesetz gemäß §21 oder §51 (Abgabeverordnung) des BGB verstoßen.

Im praktischen kann diese finanzielle Mehrbelastung aber kaum ein Verein oder Veranstalter tragen. Geschweige denn so genannte "Fahrensleute" die mit Kirmesangeboten oder Zirkus ihr Geld verdienen. Zudem muss sich jetzt jede Schule darüber Gedanken machen, ob sie im nächsten Jahr noch ein Sommerfest veranstalten können. Dazu fehlt eindeutig noch eine klare Definierung unserer Regierung

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