Neues aus dem Mietrecht: Lebenslange Mitmieterverpflichtung

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Noch sind die Koalitionsverhandlungen nicht abgeschlossen, da erlässt die noch amtierende Regierung einen Beschluß mit gravierenden Auswirkungen für jeden Mieter. Im Hinblick auf die stetig wachsenden Flüchtlingszahlen und dem zu erwartenden Familiennachzug ab 2018 wird geeigneter Unterbringungsplatz für die bereits in Deutschland lebenden, aber erst recht für die in Italien auf den raschen Zuzug nach Deutschland wartenden Asylforderer knapp.

Das Wohnbauministerium hat daher noch schnell vor Übergabe sämtlicher Ämter an die neu gewählten Parlamentsmitglieder einen lange vorliegenden Beschluss abgesegnet, wonach sowohl bereits bestehende, aber insbesondere zukünftige Mietverträge mit einer zusätzlichen lebenslagen Mitmieterverpflichtung erweitert werden.

Jeder Mieter, dessen Wohnraum unverhältnismässig groß im Vergleich zur Anzahl der Bewohner ist, wird dadurch verpflichtet, überschüssigen Wohnraum Asylsuchenden zur Verfügung zu stellen. Verteilt wird nach einem noch genauer auszuarbeitenden Schlüßel, es soll jedoch vorgesehen werden, dass insbesondere bei Singlehaushalten eine geschlechterspezifische Zuweisung erfolgt. Männlichen Singles werden daher weibliche Asylsuchende zugeteilt, weibliche Singles werden durch männliche Asylwerber beglückt. Dies soll nicht nur einer besseren Integration dienlich sein, sondern auch die Rassenvermischung vorantreiben. Familien sollen nach Möglichkeit ebenfalls ganze Familien in ihren Wohnungen aufnehmen, sofern ausreichend Platz vorhanden ist. Sollte eine Familie eines Asylsuchenden nicht komplett einem deutschen Haushalt zugewiesen werden können, so soll insbesondere in Wohnblöcken diese Familie eines Asylforderers auf mehrere Haushalte aufgeteilt werden, wobei jedes Familienmitglied freien Zugang zu allen Wohnungen erhält, in denen Familienmitglieder untergebracht werden.

Nicht betroffen von der Mitmieterverpflichtungen sind Mieter, deren Wohnraum der Bewohnerzahl entsprechend angemessen erscheint. Die vom Wohnungsbauministerium festgelegten Größen entsprechend sind:
1-Personen-Haushalt: 32,5 m²
2-Personen-Haushalt: 48,7 m²
3-Personen-Haushalt: 59,3 m²
4-Personen-Haushalt: 68,1 m²
pro weiteres Familienmitglied werden 3, 8 m² zuerkannt.

Einem Asylsuchenden sollten mindestens 7,75 m² zur Verfügung stehen, knappe Über- oder Unterschreitungen bleiben ohne Auswirkung. Der deutsche Mieter erhält einen monatlichen Festbetrag von 3,28 Euro je m² inklusive aller Nebenkosten für die Aufnahme eines Asylsuchenden.

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