Unterhaltsvorschussgesetz abgelehnt

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

2059 26231 Teilen

Berlin 15.08.2017 pda
Wie der Redaktion soeben auf Nachfrage mitgeteilt wurde, ist die Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes vom Tisch. Geplant war eine Erweiterung der Bezugsdauer bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn Alleinerziehende Elternteile ein Bruttoeinkommen von 600€ erzielen. Nach Prüfung der Einkommensstruktur Alleinerziehender hat sich ergeben, dass nicht einmal 1 der Alleinerziehenden ein eigenes Einkommen erwirtschaften. "Es lohnt sich einfach nicht..." so der Vorsitzende des Fachgremiums "Alleinerziehende stärken" M. Utterschreck (Verbündnis ´99 Die Pinken).
"Wir wollten Alleinerziehende mit Hilfe des erweiterten UVG aus dem Bezug von Hartz4-Leistungen helfen. Aus Internetforen haben wir den Eindruck gewonnen, dass fast alle Alleinerziehenden neben den Kindern noch Neben- und Vollzeitjobs haben. Diese Einschätzung hat sich als falsch herausgestellt. Die 9 Alleinerziehenden in Deutschland, die ein Einkommen erzielen, weil sie selbst arbeiten, haben kein erweitertes UVG beantragt. Vermutlich haben sie aufgrund Schichten und Wochenendarbeit nichts vom Gesetzentwurf mitbekommen."
Mit Bedauern reagierte die stellvertretende Beiratsvorsitzende des Frauen Auffang-Universal Lagers (F.A.U.L.), Fr. Prof. Dr. U. Ebelmief. Sie hätte sich mehr Geld für das Austragen und entfremden von Kindern gewünscht. "Eine Schande für ein so reiches Land wie Deutschland. Für so einen Schnickschnack wie Fussball-WM in Deutschland wurde auch eine Menge Steuergeld verschwendet. Wir werden nicht aufgeben!", so Ebelmief in einer Stellungnahme.

Die bereits gestellten Anträge auf Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, werden vernichtet und der Wiederverwertung zugeführt.

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

loading Biewty