Österreich zahlt Fr.Mag. Rosemarie Hödl 1 Million Euro Schadenersatz

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Nach mehr als 10 Jahren weisse Folter an Fr. Mag Rosemarie Hödl, die im Finanzministerium misteriöse Umstände erlebte, zahlt der Staat Österreich nun eine Entschädigung in Höhe von 1 Million Euro.
Demnach hat Fr.Mag. Hödl den BRZ Wettbewerb gewonnen, und wurde diesbezüglich ausgezeichnet. Ein angeblicher Verstoß über das Beschäftigungsverhältnis im FInanzministerium wurde mit einer fristlosen Kündigung kurz nach der Auszeichnung vom Chef persönlich geahndet, die vom Betriebsrat in eine Einvernehmliche umgewandelt wurde. Kurz darauf erhielt sie von T - Mobil eine Rechnung von rund 650 Euro, die sie vergeblich versuchte zu bezahlen. Weder Tonbanddienste noch eingeschriebene Briefe wurden beantwortet, und so wurde die Rechnung über das Bezirksgericht Liesing vakant, wonach eine gewisse Frau Wieser eine 9 Jährig Rückwirkende Entrechtung handschriftlich einforderte, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch nichteinmal ein Gutachter darüber entschieden hat. Weiters folgte eine Unterlassungsklage von einer gewissen Frau Hoser die beim Bezirksgericht nicht erschien. Auch diese Klage wurde abgewiesen, da es keinerlei Beweise zu bösartigen Anschuldigungen gab.
Frau Mag. Rosemarie Hödl stammt vom Stammbaum der Habsburger ab, und hat für die Christenpartei und für das BZÖ kandidiert. Statt Unterstützung der Parteien wurde sie in dieser Phase wieder finanziell durch Gerichtsgebühren bedrängt, die jedoch per. Beschluss bereits erlassen wurden. Es handelte sich über viele Jahre um weisse Folter und Zersetzung der Person Mag. Rosemarie Hödl, die für den Staat Österreich erhebliche Dienste im Zeichen ihrer Verantwortung für Österreich geleistet hat, und ist aus dieser Sache als Gewinnerin hervorgegangen. Diverse Gutachter, deren Familie ihre eigenen Familienangehörigen abgeschlachtet bzw. getötet haben, wurden eingesetzt, und bereits Amtsbekannte Sachwalter versuchten sie finanziell zu vernichten, was ihnen jedoch nicht gelungen ist.
Die Moral von der Geschicht, weisse Folter steht nun im Stgb. als Strafbestand oder nicht. Das Justizministerium ist in seinen Grundfesten erschüttert, und prüft nun weitere Körperschaften, die ohne Kontrolle seit Jahrzehnten Menschen durch die hiesige Praxis vernichten. Die öffentliche Ordnung sei ehest wieder herzustellen, da die öffentliche Sicherheit entsprechend der nicht kontrollierten umtriebigen Justiz auf dem Spiel steht.

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