Weniger Lärm durch die Instandhaltung von Grünflächen

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Mitte - ab dem 01.09.2017 dürfen Mitarbeiter von Gartenbetrieben und Angestellte von Landschaftsbaubetrieben nur noch rein mechanische und somit leise Geräte verwenden.
Ausgenommen sind Kehrmaschinen und Aufsitzmäher.
Initiiert durch eine Bremer Bürgerinitiative aus Findorff, wurde eine Neuordnung des Bremer Landesstraßen Gesetzes beschlossen, die die Benutzung stark Lärm verursachender Geräte wie zum Beispiel elektrischer oder benzinbetriebener Laubbläser, Heckenscheren oder Kantenschneider unter Strafe stellt.
Bei Verstößen drohen dann Bußgelder in Höhe von 500 bis 250.000 Euro.

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