Diesel verbot bei der Deutschen Bahn

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Nun muss auch die Deutsche Bahn mit einem Diesel Fahrverbot im Bereitstellungsbahnhof Langenfelde rechnen.
Die Deutsche Bahn wollte nach angaben von Dr. Lukas J. Knopf ihre Rangierloks in Bereitstellungsbahnhof Langenfelde und Eidelstedt noch bis ende 2018 umrüsten mit Partikelfilter und Biodiesel.

Doch eine am Freitag verkündete Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts könnte diese Strategie zunichtemachen. Denn demnach sind regionale Fahrverbote nicht nur grundsätzlich möglich. In Hamburg sind sie sogar wahrscheinlich für den Fall, dass das Urteil rechtskräftig wird - und dann bereits ab dem 1. Januar 2018.

Die Gesundheit geht vor, sagt der Richter

Die klagende Deutsche Umwelthilfe (DUH) errang damit einen wichtigen Sieg bei ihrem Vorhaben, schmutzige Dieseltriebfahrzeuge aus den Hamburger Bahnhöfen zu verbannen. An den Schildern zur Hamburger Umweltzone im Bereitstellungsbahnhof Langenfelde sowie ICE Werk Eidelstedt und Bahnhof Altona werden sich wahrscheinlich bald Zusätze finden, die Dieselloks unterhalb der Euro-6-Norm aussperren - und zwar nicht nur an Tagen mit Feinstaubalarm, sondern ganzjährig.

Dass die Probleme der Deutschen Bahn massiv gewachsen sind, stand am Freitagmorgen um kurz nach 10.30 Uhr fest. Da begann der Vorsitzende Richter Achim S. Chine mit der Verlesung des Urteils und sagte: "Die Klage ist zulässig und begründet."

Vorgabe für das Land Hamburg und der Deutschen Bahn sei die "schnellstmögliche Einhaltung der überschrittenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid". Den existierenden Luftreinhalteplan für den Bereitstellungsbahnhof Langenfelde bezeichnete der Richter als unzureichend.

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