Razzias in Kreis Minden lübbecke Shisha-Bars: 64 Kilo Tabak beschlagnahmt

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Minden 30.07.2017 – Bei der Kontrolle mehrerer Shisha-Bars im Kreis Minden lübbecke hat der Zoll 64 Kilogramm Tabak beschlagnahmt und einen Jugendlichen beim Rauchen erwischt.

Nahezu der gesamte vorgefundene Tabak für die Wasserpfeifen der Bars war nach Angaben des Hauptzollamts Bielefeld vom Freitag nicht ordnungsgemäß versteuert worden.
In einer gemeinsamen Aktion haben Zöllner aus Bielefeld und Beamte der Mindener Polizei in den letzten Tagen mehrere Shisha-Bars im Ortsgebiet kontrolliert. Die Zöllner überprüften im Rahmen der Steueraufsicht, ob der zum Rauchen der Shishas verwendete Wasserpfeifentabak auch ordnungsgemäß versteuert worden ist, während sich die Polizei dem Jugend- und Nichtraucherschutz widmete.

Der gesamte Tabak war nicht versteuert worden.


Nahezu der gesamte vorgefundene Wasserpfeifen-Tabak befand sich in Dosen, an denen sich gar keine Steuerzeichen befanden. Da dies nicht den Vorschriften des Tabaksteuergesetztes entspricht, wurden von den Zöllnern noch an Ort und Stelle Strafverfahren wegen des Verdachts auf gewerbsmäßige Steuerhehlerei eingeleitet.
Insgesamt wurden 64 Kilo Shisha- Tabak aus dem Verkehr gezogen. Die Polizei erwischte auch mehrere Personen, darunter auch einen Jugendlichen, die in den Lokalen geraucht hatten. Nach dem Gesetz zum Schutz der Gesundheit ist auch in Shisha-Bars das Rauchen untersagt, in geschlossenen Räumen dürfen lediglich Aromen aus Dampfsteinen konsumiert werden.

Verdacht auf Steuerhehlerei auf mehrere Tausende Euros.

Der Shisha laden Besitzer hat denn Tabak offenbar von einem 26- Jährigen Deutsch / Libanesen Ali Mohamed . A
Kreis Minden Lübbecke ( Bad Oeynhausen ) Gekauft wie die weiteren Ermittlungen ergaben. In dessen Wohnung fanden die Kriminalpolizei/und der Haupt ZOLL zwei Kilogramm Shisha Tabak der Gleichen Verpackung und der Qualität. Es wurden 35000 € gefunden was vom Tabak sein könnte. Der 26 -Jähriger Mann sitzte zwischenzeitlich im Gefängnis. Die Polizei vermutet, Große zwischen Händler im Tabakmarkt auf der Spur zu sein und hält sich zu den fortlaufenden Ermittlungen bedeckt .

Wasserpfeifentabak unterliegt in Deutschland der Tabaksteuer. Der Mindeststeuersatz beträgt 22,00 Euro pro kg. Als Nachweis der Versteuerung müssen auf den Tabakwaren deutsche Steuerzeichen angebracht sein. Nicht jeder Wasserpfeifentabak ist in Deutschland lebensmittelrechtlich verkehrsfähig. Gerade die aromatisierten Sorten enthalten bis zu 30 Prozent Feuchtigkeit in Form von Gly-zerin und Zuckermelasse. Diese Tabaksorten dürfen nicht zum gewerblichen Handel ein-geführt und verkauft werden. Erlaubt sind versteuerte Sorten, die höchstens fünf Prozent Feuchtigkeit in Form von Glyzerin enthalten. Der hohe Glyzeringehalt des eingeschmuggelten Wasserpfeifentabaks birgt hohe gesundheitliche Risiken.
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