Steuerreform

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Anlässlich der großen Schäden, die der Dauerregen angerichtet hat, wird ab 01.01.2018 eine Regensteuer erhoben. Jeder volljährige, der seit mindestens einem Jahr seinen Wohnsitz in der BRD hat, muss 0,10 Cent pro Liter Regen pro 1m² der in seinem Wohngebiet fällt,zahlen.
Das hat die große Koalition auf ihren Sitzung am 27.07.2017 beschlossen. Das Gesetzt soll noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden.

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