Miete mit Pfandflaschen zahlen ! Entscheidung des Bundesgerichtshofs !

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Ab 1. Mai 2018 kann die Miete mit Pfandflaschen bezahlt werden . Auch beschädigte Flaschen muss der Vermieter demnach ab dem 1. Mai 2018 annehmen. Dies entschied der BGH nach einem Revisionsverfahren im Mietrecht. Der Kläger begründete sein Recht auf Rückgabe der Pfand/Bierflaschen an den Vermieter zu recht -jedoch seien die Flaschen bis spätetesten zum 3. eines jeden Monats dem Vermieter auszuhändigen (BGH Karlsruhe Az: 134 Kslz 23 Av).

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