Hausparty's ohne Erlaubnis der Eltern strafbar

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Eltern können ihre Kinder nach einer unerlaubten Hausparty zu Sozialstunden heranziehen.
Die Anzahl bzw. Höhe der festgelegten Sozialstunden richten sich nach der Menge Alkohol, die bei der unerlaubten Hausparty konsumiert wurde. Hierzu wird ein Berechnungsschlüssel aus Menge Alkohol in Litern und Anzahl der Beteiligten Personen als Grundlage herangezogen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann zusätzlich das Durchschnittsalter der Straftäter mit in die Berechnungsmethode einbezogen werden. Gerade dies soll nun die unerlaubten Partygänger aus den eigenen vier Wänden vertreiben.
Eltern müssen allerdings vor Verhängung der Sozialstunden die sogenannte Allgemeinheitsklausel berücksichtigen. D.h. Nachbarn, welche unter Umständen belästigt wurden, müssen den Eltern beipflichten. Für die Übeltäter hat dies zudem noch zusätzlich Nachteil. Denn durch die Anzahl der belästigten Nachbarn (Haushaltszählung), erhöhen sich dann ggf. die abzuleistenden Sozialstunden.
Seit 1. Juni 2017 können Eltern Ihre Kinder auch noch mit einer Anbahnungsfrist von 7 Werktagen rückwirkend belangen.

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