Einführung des Pflichtpolizeidienstes

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Berlin. Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates wurde die Einführung des Pflichtpolizeidienstes zum 01.05.2018 mit großer Mehrheit zugestimmt. Einzig und allein die FDP enthielt sich der Stimme.

Hintergrund für die Pflichtpolizeidienst-Verordnung - PflPolDV ist der anhaltende Unmut gegenüber Kriminellen und Flüchtlingen.

Eine monetäre Vergütung wird es nicht geben, so äußerte der Sprecher des Bundesrates; jediglich eine Aufeandsentschädigung in Höhe von € 5.66 je Stunde wird gewährt.
Ausgestattet werden die zukünftigen Pflichtpolizisten mit Mobilfunkgerät und einer Signalpfeife für den Notfall. Eine Bewaffnung käme angesichts der Situation in Deutschland aber nicht in Frage. Eine Freistellung ist nur für Deutsche Bürger mit Migrationshintergrund möglich.

Mit der PflPolDV möchte die Regierung die Bürger zu mehr Verständnis zur Demokratie und Disziplien führen. RS.

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