Mehrwertsteuerbefreiung für Fahrschulen nur in Einzelfällen

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Dpa - München
Soeben sickerte aus einer mehr als verlässlichen Quelle die morgige Entscheidung des bayrischen Finanzhofes in München durch, in dem es um die in der Fahrschulbranche sehnlichst erwartete Befreiung der Mehrwertsteuer gehen wird.

Die Mehrwertsteuer fällt, aber.....
....nicht wie gehofft rückwirkend sondern zum Stichtag 01.01.2018. Außerdem werden nur Einzelunternehmer und Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts befreit. Gmbh und andere Gesellschaftsformen sind davon ausgenommen.

Eine rückwirkende Erstattung der Mehrwertsteuer wird nur in besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen auf Antrag erlaubt, so hat zum Beispiel ein ehemaliger Fahrschulinhaber aus dem Landkreis Nürnberger Land in einem Eilantrag bereits ein positives Signal der Finanzbehörde erhalten, obwohl eine offizielle Bestätigung ja naturgemäß erst morgen nach der offiziellen Verkündung erfolgen kann. In einer ersten Stellungnahme sagte uns der Fahrschulinhaber: das gibt ne fette Party mit der Spacken-Gruppe. Mit Koma-Saufen in Koblenz.

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