Verbot von veralteten Krafträdern

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Laut einem Ausschusses, welcher am 1.8 2017 in Kraft treten wird, gelten veraltete Krafträder welche vor dem 1.1.2000 zugelassen wurden, als sehr umweltgefährdend und müssen daher eine Sondergenehmigung bei dem zuständigen Hersteller erhalten, da ansonsten eine Benutzung auf öffentlichen Straßen untersagt ist und laut $14 abs. 34 im deutschen St.gstb. mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren geahndet werden kann.

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