Steuer auf ehelichen Sex ab 2018 beschlossen

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Der Bundestag hat mit der heutigen Sitzung die Beteuerung von Geschlechtsverkehr in der Ehe und Eheähnlichen Lebensgemeinschaften beschlossen um die Haushaltslöcher zu stopfen die durch die Flüchtlingskrise verursacht worden waren. 623 der insgesamt 630 Parlamentarier waren zur Abstimmung gekommen. Insgesamt votierten 393 Parlamentarier mit Ja für die Besteuerung . 226 stimmten mit Nein, vier Abgeordnete enthielten sich ihrer Stimme. Zahlreiche Politiker sprachen anschließend ihre Begeisterung über die künftigen Mehreinnahmen aus. Wie genau die Erhebung der Steuer und vor allem die Kontrolle erfolgen soll blieb bisher unklar. Verschiedene Modelle wurden in den Vorverhandlungen eingebracht. So könnte die Steuer umgelegt werden auf Verhütungsmittel, oder aber auch auf die Kosten einer Entbindung. Eine Kontrolle in den Haushalten direkt soll es jedoch nicht geben dürfen, dagegen spricht das Grundgesetz.Protest kam von Außerparlamentarischen Gruppierungen und Datenschützern. Inkraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2018.

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