Neues Gesetz TPD 3 tritt ab dem 12.12 in Kraft

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Zum 12.12.2017 soll in Deutschland ein neues Gesetz "TPD 3" ,den Verkauf und Gebrauch von E-Liquids auf ein neues E
einschränken.
Obwohl erst vor kurzem das Gesetz der "TPD 2" in Kraft getreten ist ,soll nun nach kurzer Zeit ein neues Regelwerk "TPD 3" in Kraft treten ,welches nach jetzigem Stand den Verkauf von E-Liquids mit Nikotin und zusätzlich ein Verbot von Aromen mit Glycorathinsäure verbieten soll.
Nach Angaben der Regierung ,soll dies insbesondere Privatverkäufern ,dass traden mit E-Liquids erschweren und den Konsum von Suchtmitteln verringern. Man darf gespannt sein ,was sich weiteres hinter dem kurzfristig geschlossenem Gesetz versteckt.
Weitere Informationen folgen.

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