Gericht verhängt 280.000€ Strafe an Hooverboard Importeur.

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

2059 73701 Teilen

Darf ich mit dem Hoverboard auf öffentlichen Straßen und Wegen fahren?
Düsseldorfer wehrt sich erfolgreich gegen Geldstrafe
Hoverboards müssen versichert sein und sind nur mit Führerschein erlaubt
Es war einer der ersten Prozesse um die neuen elektrischen Geräte. Ein Düsseldorfer wusste nicht, dass das Fahren mit Hoverboards nur auf Privatgelände erlaubt ist. Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen dürfen sie nicht gefahren werden, weil sie keine Bremsen haben. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte deswegen eine Strafe von 1.200 Euro von dem 40-Jährigen verlangt.
Urteil: 450 Euro und Verwarnung
Letztendlich hob das Amtsgericht den Strafbefehl gegen den Hoverboard-Fahrer jedoch auf. Der Richter hielt dem Mann die komplizierte Rechtslage zugute und beließ es bei einer Verwarnung. Er muss aber 450 Euro zahlen, falls er in den nächsten zwei Jahren eine Straftat begeht. Immerhin sei er fahrlässig mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug ohne den nötigen Haftpflichschutz im Straßenraum unterwegs gewesen, betonte der Richter.
Versicherungen sind bei Hoverboards Pflicht. Nicht ganz so glimpflich kam der Importeur und Patentinhaber davon, diese Firma akzeptierte die Geldbuße des Berliner Verbraucherschutzinstituts von Mitte Oktober und will das verhängte Bußgeld in Höhe von über 1,12 Millionen Euro zahlen. wegen irreführender Werbung und Wettbewerbsverzerrung
Hoverboards gelten als Kraftfahrtzeuge, weil sie schneller als sechs Stundenkilometer sind. Deshalb müssen sie auch versichert sein. Der Kläger konnte diese nicht vorweisen. Anders als von der Polizei angenommen, besaß er aber wenigstens den nötigen Autofüherschein. Den konnte der dreifache Vater jetzt vorlegen und akzeptierte das Urteil (17.11.2016).

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

loading Biewty