Bildungshilfsmittelgesetz (BHMG) tritt zum nächsten Schuljahr in Kraft

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Am 05.07.17 nahm das Bildungshilfsmittelgesetz (BHMG) die letzte Hürde. Im Anschluss an die Abstimmung im Bundesrat unterschrieb der Bundespräsident das Gesetz. Das BHMG tritt ab dem nächsten Schuljahr als Modellversuch in Bayern in Kraft und soll schrittweise auf alle Bundesländer ausgeweitet werden.
Das BHMG ist der wissenschaftlich fundierte Versuch ängstlichen Schülerinnen und Schülern in Prüfungen die gleichen Chancen wie stressresistenten Lernenden einzuräumen. Wissenschaftliche Studien der Universität Berlin zeigten, dass stressresistente Schülerinnen und Schüler bei Abitur- und Fachabiturprüfungen häufig Spickzettel einsetzten und dadurch bessere Noten erzielen. Angstlichen ängstlichen Schülerinnen und Schülern trauen sich das nicht und sind dadurch bei der Benotung im Nachteil. Die Ergebnisse wurden in der renommierten Fachzeitschrift Learning and Destruction publiziert.
Ab dem Schuljahr 2017/18 dürfen alle bayrischen Abiturienten/innen und Fachabiturient/innen vor der Prüfung einen offiziellen Spickzettel bei der Lehrkraft einreichen und diesen in der Prüfung verwenden. Welche Kritierien der Spickzettel erfüllen muss, legt der Prüfungsausschuss fest.
dpa

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