Schuhproduktion im Inland

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Berlin - Um die innerdeutsche Produktion von Schuhen für die Sportartikelhersteller wieder attraktiver zu gestalten hat der Bundestag heute ein neues Gesetz verabschiedet. Kinderarbeit wird ab 2018 unter Auflagen wieder zugelassen. In einer Erprobungsphase sollen zunächst nur Kinder aus ärmeren Gebieten in den Fabriken arbeiten. Um zusätzliche Anreize zu schaffen, erhalten betroffene Eltern eine einmalige Sonderzahlung von 1000€, wenn sie ihre unter 13 jährigen Kinder in die Fabriken schicken. Stellen die Eltern die Kinder auch für Nacht-, sowie Sonn- und Feiertagsarbeit frei, so erhöht sich die Sonderzahlung auf 2000€.

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