Freelancertätigkeit im Einzelhandel wird abgeschafft - Scheinselbständigkeit verfassungswidrig

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Karlsruhe, 12.06.2017
Für eine große Sensation sorgte heute eine Urteilsverkündung beim Bundesverfassungsgericht:
Nachdem bislang Verfassungsklagen beim BVerfG gegen dubiose Agenturen und Kaufhausketten im Bezug von Freelancerverträge, Einsatzorte und Auftraggeber immer wieder scheiterten, ertönte am gestrigen Tage das Sensations-Urteil von den Verfassungsrichtern:
Bei einer erneuten Verfassungsklage gegen die Freelancertätigkeiten im Einzelhandel, die beim BVerfG am 15. Februar 2017 eingereicht wurde, kamen die Verfassungsrichter bei der gestrigen Urteilsverkündung zu dem Schluss, dass Vertragsklauseln, insbesondere bei der Kündigung von Freelancern aus auserwählten Kaufhäusern mit sofortiger Wirkung insbesondere gegen den 12. Artikel im Grundgesetz (Art 12 GG) gravierend korrelieren würden.
Ein Richter verwies in seinem Urteilsspruch besonders auf den ersten und zweiten Absatz des 12. Artikels im Grundgesetz, jeder Selbsständige hat arbeitsrechtlichen Schutz verdient. Niemand darf aus Willkür am Arbeitsplatz mit sofortiger Wirkung entlassen werden (hier in Kurzform), diese Rechte würden, so der Richter, durch die angewendeten Vertragsklauseln entweder stark eingeschränkt oder sogar völlig negiert, es würde durch den Druck den eine solche Klausel auf den Freelancer ausübe, der Selbsständige genötigt sein, ohne jeglichen Schutz und Sicherheit auf ein würdevolles Arbeitsleben in einem solchen Dienstverhältnis mit Agenturen zu stehen. Weiteres ergeht daraus der Aspekt einer Scheinselbstständigkeit, da diese Tätigkeiten im Kaufhaus mit einer selbstständigen Ausübung nicht gleich kommen. An diesem Punkt kommt die Korrelation gegen den 12. Artikel sehr klar zum Vorschein.

Dadurch ergäbe sich nun laut den Richtern eine Situation in der die im Finanzamt verankerten Regelungen nicht mehr länger gesetzeskonform seien und damit mit sofortiger Wirkung aus dem Finanzgesetz zu entfernen sind.


Auch ist darüber hinaus, die Bundesregierung nun dazu angehalten kurzfristig neue Lösungen und Gesetzefür den Wegfall den bislang 4 Millionen Selbständigen im Einzelhandel zu erarbeiten bzw. Übergangslösungen zu finden. Diese wären dann in gesonderten Eilverfahren von der Bundesregierung zu beschließen und zu verabschieden.

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