Autodidaktisches Wissen nun als Zugangsberechtigung für Hochschulen anerkannt!

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Berlin, 12.06.2017
Wie einem neuen Gesetzesbeschluss der Bundesregierung in der letzten Woche vorausging, werden die Berechtigungen für den Zugang zu einem Studium an Hochschulen und Universitäten über die kommenden Jahre phasenweise erleichtert.
Wie aus dem Beschluss zu entnehmen ist, soll künftig mit Beginn zum kommenden Semester ab 01.09.2017 auch selbstständig erlerntes Wissen, so genanntes autodidaktisches Wissen, als Zugangsberechtigung zu staatlichen Hochschulen anerkannt werden.

Dieses Gesetz soll über die nächsten vier Jahre beginnend mit dem 01.09.2017 phasenweise durchgesetzt werden. Berechtigt seien Bewerber, die mindestens den erweiterten Hauptschulabschluss mit Notendurchschnitt von 1, und Bewerber mit Realschulabschluss und Notendurchschnitt von 2.
Auch werde sich die Auswahl der Studienfächer für die Bewerber mit selbst erlernten Wissen zunächst auf die schwach besuchten Studiengänge beschränken und über die kommenden allmählich Jahre weiter ansteigen. So sollen als erste Studienfächer bei denen das Einschreiben mit autodidaktischem Wissen möglich sein soll, unter anderem die Fächer:
- BWL
- Germanistik
- Kunst
- Philosophie
zur Auswahl stehen.

Das autodidaktische Wissen werde dann zunächst in einem allgemeinen Zugangstest abgefragt werden, der je nach gewünschten Studienfach spezialisiert ist. Diese Tests werden dann von den jeweiligen Fachspezialisierten Professoren und dem Rektor der Hochschule überwacht und organisiert. Diese Tests sollen dann die Eignung des jeweiligen Bewerbers bestätigen.
Nach bestehen eines solchen Zugangstests, könne sich der Bewerber dann für das ausgesuchte Studienfach immatrikulieren lassen.

Dieser Gesetzesbeschluss ist laut Bundesregierung und Bildungsministerin Johanna Wanka, eine Reaktion auf die zukünftige Arbeitsmarktentwicklung. So werde laut wirtschaftlichen Experten, durch den rasanten technischen und digitalen Fortschritt, der Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften immer mehr zunehmen. "Wir werden zukünftig mit bestehenden starren Regelungen zum Hochschulzugang keine ausreichenden wirtschaftlichen Ergebnisse mehr einfahren können. Die Menschen sind und werden was das Lernverhalten und Art neues Wissen zu erlangen angeht zu individuell und differenziert. Unser bestehendes Bildungssystem ist in seinen Wurzeln ein völlig veraltetes und auf heutiger Wirtschaft kaum noch ausgelegtes System, was die Schüler zu starrer Gleichschaltung erzieht. Die Wirtschaft wird zukünftig jedoch Menschen benötigen, die eigenständig und kreativ handeln können. Dies sei durch das heutige Schulsystem mit seinem Frontalunterricht jedoch nicht mehr gegeben und werde sich ohne tiefgreifende Reformen eher negativ als positiv auf die Wirtschaft auswirken. Deshalb als erster Schritt dieses neue Gesetz, welches den Zugang zur Bildung ein großes Stück öffnen soll"
So Frau Wanka in ihrer Begründung zum Erlass dieses Gesetzes.

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