Hartz-4 Sanktionen ganz plötzlich doch nicht mehr verfassungswidrig! Bundesregierung legte Beschwerde ein.

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Am 10.Juni 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht ganz überraschend einer Klage stattgegeben, die ein Arbeitsloser aus der Nähe von Selm gegen die ansässige Arbeitsagentur eingereicht hatte.
Das Urteil, welches als Sensation bezeichnet werden kann, wurde damit begründet, dass Sanktionen insbesondere mit dem 12. Artikel des Grundgesetzes korrelieren würde.

Da sich diese Sensation rasend schnell im Netz, besonders auf Twitter und Facebook, verbreitete, hörte die Bundesregierung relativ schnell davon, und legte Beschwerde beim BVG ein.
Das Ergebnis:
Nach ausführlicher Prüfung kamen die betreffenden Richter zu dem Schluss, sich in ihrem jüngst gefällten Urteil geirrt zu habe, und revidierten es sofort.

" Wir sind froh, das die betreffende Meldung sich so schnell im Netz verbreitet hatte, denn nur so bekamen wir die Möglichkeit, unser Urteil noch einmal genauestens zu überdenken."

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