SGB II Regelsatz Verfassungswidrig

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Laut einem Urteil des BVerfG sind die im SGB II vorgegeben Leistungen Verfassungswidrig. Zu diesem Urteil kamen die Richter am Donnerstag den 8. Juni 2017.

Aus der Urteilsbegründung wurden die anzunehmenden Bedarfe für Unterkunft sowie Lebenshaltung als "nicht ausreichend" angemahnt. Zwar legte sich das Gericht nicht in der höhe fest, merkte jedoch an das diese jährlich um weit mehr als 5€ steigen würden. Dieser Argumentation folgend müssten sich die Regelleistungen in etwa auf einem Niveau von € 550 befinden.

Das Gericht regte daher an das die Bundesregierung so bald wie möglich neue Regelsätze erlassen möge. Ferner soll die Differenz der neuen Regelleistungen auf die vergangenen zwei Jahre Nachgezahlt werden sofern der Leistungsbezieher in dieser Zeit ununterbrochen Empfänger derartiger Leistungen gewesen ist.
Außerdem wies das Gericht darauf hin das alle weitere Klagen in Bezug auf die Regelleistungen der Jobcenter zusammengefasst behandelt werden, sobald die Bundesregierung neue Regelsätze erlassen hat.





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