Hunde zukünftig nur noch mit Maulkorb?

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Des Menschen bester Freund bald nur noch mit Maulkorb auf die Straße?

Berlin. Am zuständigen Oberlandesgericht klagt ein Postbote am 08.06.2017 auf das Recht während seiner Tätigkeit nicht atakiert werden zu dürfen.

Prozessauftakt:
Der Postbote Dieter K. berichtet knapp zwei ein halb Stunden über viele Angriffe auf Ihn und weiter Kollegen. Alles sauber und ordentlich mit Krankenhausbesuchen dokumentiert. Die Täter, des menschens bester Freund, der Hund. Laut Angaben von Herrn K. sind es oft nicht mal die als in Deutschland sowieso eingestuften "Kampfhunde", sondern mehr die mittleren und kleinen Hunde, die die Postboten bei der Arbeit behindern.

Nach 2 Tagen Prozess berichtet Herr Fritz (Oberlandesrichter in Bezirksbericht Berlin) am 09.06.17 das Urteil: "Nach Paragraph 329 Absatz 5B, darf ein Arbeitnehmer bei der Verrichtung seiner Tätigkeit nicht belästigt, beleidigt oder gar angekriffen werden. Dies ist im vorliegenden Fall passiert und kann nicht geduldigt werden."

Dies bedeutet, dass voraussichtlich ab 01.09.2017 eine generelle Hundemaulkorbpflicht zum Tragen kommt. Somit muss jeder in Deutschland gelistete Hund in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen.

Viele Hundebesitzer haben bereits beschwerde gegen das Urteil eingelegt, darüber entscheidet nun der Europäische Gerichtshof.

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