Neues Touristenabkommen ab 20. Juni

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Am 14. April wurde das Touristenabkommen, welches jeden Touristen, der von Deutschland nach Kroatien reisen möchte, verpflichtet, das Dokument 50B mit sich zu führen während des Aufenthalts in Kroatien.
Das Dokument 50B beinhaltet den Namen, die Adresse, die Staatsangehörigkeit und eine einfache Ausführung des Führungszeugnisses. Durch dieses Dokument soll verhindert werden, dass Straftäter in die Urlaubsgebiete Kroatiens flüchten können, da dies vermehrt zu Problemen bei der Strafverfolgung führen könnte.
Die Beantragung wird somit ab 20. Juni zur Pflicht für jeden Touristen, der von Deutschland nach Kroatien reisen möchte.

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