EU-Beschluss: Fronleichnam fällt 2017 aus

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Dpa. Aufgrund eines Beschlusses der EU in Brüssel fällt dieses Jahr (2017) der gesetzliche Fronleichnam-Feiertag am 15.6. aus und ist somit kein Feiertag.
Jeder Arbeitsnehmer muß demzufolge entweder zur Arbeit oder zu Schulungen gehen, oder sich für diesen unbedeutenen kirchlichen Feietag Urlaub nehmen.

Durch einen Einwand der niedersächsichen Arbeitnehmer-Vertretungen vor der Europäischen Verwaltung in Brüssel wurde kurzfristig dieser Beschluss in Rekordzeit gefasst.

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