Schlagermusik wird nach langen rechtlichen Querelen verboten

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Nach langen rechtlichen Unstimmigkeiten ist man sich am Deutschen Musikverfassungshof einig geworden:
Schlagermusik wird ab Januar 2018 als sittenwidrig eingestuft und ist mit für den zunehmenden lulturellen Werteverfall mitverantwortlich gesehen.
Um dem entgegenzuwirken, wird ein bundesweites Verbot dieser leichten Muse beschlossen, in denen meist von Atemlosen Höllen und 1000fachem Anlügen die Rede ist.
Nähere Angaben werden in Kürze bekanntgegeben, z. B. was die Zunft des Bierzeltausschanks darauf reagieren wird, man spricjt von Gefährdung mehrerer Berufszweige. Jedoch ist man auch bei den obersten Gerichten der Ansicht, dass es nicht nur um Geld gehen kann.
dsa.

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