Tauchen in Deutschland ab 15. Juni stark reglementiert.

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Im Bundesrat wurde am 31. März der Vorschlag der Naturschutzkommision des Bundestages ohne Änderung verabschiedet.

Demnach ist das Tauchen nach § 67 NaSchG in Deutschland nur noch mit VDST-Tauchschein und einer Tageslizenz gestattet, welche schriftlich bei der unteren Landschaftsbehörde beantragt wird. Die Gebühren der Tageslizenz wurden in Höhe von 17,80 Euro festgelegt.

Somit ist Deutschland nach Frankreich weltweit das zweite Land welches das Tauchen gesetzlich reglementiert.
Die Einführung einer Tageslizenz wurde laut Minister Gregor Dolus (CDU), Vorsitzender der Naturschutzkommision, notwendig um die Seen zu entlasten, da ein Tauchgang mindestens 2 Monate vorher beantragt werden muss und dies die Anzahl der spontanen Taucher reduziert.

WK

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