Das ändert sich für Reiter und Kutschfahrer

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Bielefeld (dab) Der 1. April hat für Reiter und Kutschfahrer einige Änderungen parat, die es zu befolgen gilt. Der Gesetzgeber sah sich in der Verpflichtung auf Grund europaweit gestiegenen Sicherheitsbedürfnisses und Unfallverhütung, entsprechende REgelungen zu verabschieden, die mit diesem Datum in Kraft treten.

Bundesweit gilt somit ab dem 1. April eine Helmpflicht. Die verwendeten Reithelme müssen der seit 2016 gültigen Euro-Norm EN 1384 entsprechen. Diese Regelung wurde auf Anraten des Verkehrssicherheitsrates bindend eingeführt.

Ebenso gilt seit diesem Datum die Kennzeichenpflicht für Pferde. Das Versicherungskennzeichen muss vorne wie hinten angebracht werden. Erhältlich sind diese Kennzeichen, ähnlich wie die amtlichen Kennzeichen für Kraftfahrzeuge, bei der Zulassungsstelle. Hierzu muss zur Erteilung des Kennzeichens ein Versicherungsnachweis vorgelegt werden. Ebenfalls muss das Pferd vergeführt werden und der Nachweis erbracht werden, dass das Pferd entsprechend ausgebildet und auf die Anweisungen und Hilfen des Reiters oder Kutschers reagiert.

Auch neu ist, dass bei Ausritten- und fahrten reflektierende Hufglocken an allen vier Hufen angebracht werden müssen. Dies soll der allgemeinen Sicherheit dienen. Zugelassen, aber nicht vorgeschrieben, sind akkubetriebene Scheinwerfer, welches am Zaumzeug angebracht werden kann. Diese Scheinwerfer müssen nach StVZO zugelassen sein.

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