Harte Zeiten für Notfallsanitäter durch Änderung des NotSan Gesetz

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Am 01.01.2014 trat das Gesetz für Notfallsanitäter (NotSan) in Kraft und löste damit die Rettungsassitenten ab.
In allen Bundesländern konnten Rettungsassitenten eine Ergänzungsprüfung für Notfallsanitäter ablegen.

Mit bestandener Prüfung kommt in Zukunft einiges auf die frisch gebackenen Notfallsanitäter zu. Denn ab dem 01.07.2017 wird es einige neue Änderungen im NotSan-Gesetz geben.
Damit ein NotSan seinen Status nicht verliert, muss jährlich ein Fortbildungsnachweis von 60 Std. (RettAss. bisher 30 Std) erbracht werden.
Weiterhin kommen praktische Nachweisstunden im Rettungsdienst von mindestens 300 Stunden jährlich auf die Notfallsanitäter zu.
Zudem sollten regelmäßige Zertifizierungen die NotSan auf die regionalen Arbeitsanweisungen qualifizieren. Sollten diese Anforderungen ab Inkrafttreten (01.07.2017) des NotSanG nicht eingehalten werden, müssen die Notfallsanitäter laut Parag. 1 Abs. 4 NotSanG die Prüfung wiederholen.
Der Bundestag trifft sich in der kommenden Woche erneut, um die Regelung der Vergütung für Notfallsanitäter zu besprechen.


Redaktion RD Ap.Ril
Autor : F.akeseite 01.04.2017

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