Deregulierung der Seemeilennachweise für Sportbootführerscheine kommt

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Nach bereits veröffentlichten Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) tritt spätestens zum 1. Mai 2017 die neue Sportbootführerscheinverordnung in Kraft. Sie ersetzt die bisherigen Sportbootführerscheinverordnungen Binnen und See. Darüber hinaus gibt es anstelle der beiden Führerscheine SBF-Binnen und -See künftig nur noch einen Sportbootführerschein. Auf diesem werden die jeweiligen Geltungsbereiche – Binnenschifffahrtstraßen und/oder Seeschifffahrtsstraßen – vermerkt.

Für Führerschein-Aspiranten wird ab dem 1. Mai einiges einfacher. Künftig haben sie zum Beispiel die Möglichkeit, die Theorie- und die Praxisprüfung an verschiedenen Orten abzulegen. So können sie den praktischen Teil im Urlaub absolvieren und nach der Heimkehr den theoretischen Nachweis erbringen. Außerdem können sie die Prüfung für den neuen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen auch im Ausland ablegen. Prüfungsanträge dürfen bis eine Woche vor dem Termin eingereicht werden; bisher war dies nur bis zwei Wochen vorher möglich. Auch das ärztliche Zeugnis, das für die Prüfung erforderlich ist, wird einfacher.

Eine wichtige Änderung ergibt sich mit der neuen Verordnung auch bei den geforderten Seemeilennachweisen für den Sportküstenschifferschein (SKS) und Sportseeschifferschein (SSS). Während bisher die für die jeweiligen Scheine erforderlichen Seemeilen tatsächlich ersegelt bzw. erfahren werden mussten, besteht mit der neuen Sportbootführerscheinverordnung erstmals auch die Möglichkeit, dass auch virtuell gefahrene Seemeilen als Erfahrungsnachweis anerkannt werden. Die virtuell gefahrenen Seemeilen müssen dabei auf einem der zugelassenen und auf der nachfolgenden Liste aufgeführten Simulationsprogramme absolviert und glaubhaft nachgewiesen werden und können bis zu den nachfolgend genannten Höchstgrenzen als gleichwertig anerkannt werden.

Für den Sportküstenschifferschein (SKS) gilt künftig: Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern. Davon maximal bis zu 100 Seemeilen als virtuell gefahrene Seemeilen auf einem anerkannten Simulationsprogramm.

Für den Sportseeschifferschein (SSS) gilt künftig: Nachweis von 1000 Seemeilen oder nach Erwerb SKS 700 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter. Davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung. Davon maximal bis zum 200 Seemeilen als virtuell gefahrene Seemeilen auf einem anerkannten Simulationsprogramm.

Bei der Experten-Befragung zum Verordnungsentwurf der Bundesregierung im Ausschuss des Bundestags für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde begrüßt, dass mit dem Entwurf der zunehmenden Digitalisierung Rechnung getragen wird. Die Kritik an den Neuregelungen und an der beabsichtigten Erleichterung von Seiten der Versicherungswirtschaft und aus den Reihen der Wasserschutzpolizei konnten von zahlreichen Experten vor allem aus den sozialen Netzwerken aber weitgehend entkräftet werden.

Auf der Liste der zukünftig zugelassenen Simulationsprogramme stehen derzeit folgende Programme:
Virtual Skipper (ab Version 3.0)
Virtual Sailor (ab 7.0 beta)
Virtual Regatta (außer Virtual Regatta Inshore 2 Beta)
Ship Simulator Extremes (nur unter Motor, ab Version 1.1.5)
Außerdem zugelassen sind die folgenden Apps:
Wende Duell
Segeltrainer
Tactical Sailing
Top Sailor Simulator 3
Boot Parkplatz Simulator
Clever Sailing Lite

Die vorstehende Liste der zugelassenen Simulationsprogramme beinhaltet keine qualitative Überprüfung der genannten Programme. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass das Simulationsprogramm die entsprechenden seemännischen Fertigkeiten aus- und abbilden kann. Es sei hier zum Beispiel auf die Rettungsmanöver sowie auf An- und Ablegemanöver u. ä. verwiesen. Die Nutzung eines zwar zugelassenen, aber qualitativ nicht ausreichenden Simulationsprogramms begründet keinen Widerspruch.

Ausdrücklich von der Neuregelung ausgenommen sind reine Strategie- oder Geschicklichkeitsspiele sowie alle Kriegsspiele und Simulationen die ausschließlich die Großschifffahrt abbilden wie etwa:
Polizei Transporter Sea & Ship
Kreuzfahrtschiffsimulator 3D
Armee Frachtschiff Simulator
Motorboot Piraten
Maritime Kingdom
Pirate Kings
Seekrieg

Weitere Informationen zur Neuregelung erteilen das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie die beliehenen Verbände Deutscher Segler Verband (DSV) und Deutscher Motoryachten Verband (DMYV).

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