Singt Deutschland bald wieder alle 3 Stropher der Nationalhymne?

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Berlin (dpa). - Der Bundestag beratschlagt aktuell über die nutzung der ersten zwei Strophen der Deutschen Nationelhymne. Der Bundesminister für Justiz hatte namens der Bundesregierung in diesem Verfahren erklärt, dass das gesamte, aus drei Strophen bestehende Deutschlandlied die Nationalhymne bilde und die Einschränkung, bei offiziellen Anlässen nur die dritte Strophe zu singen, davon zu unterscheiden sei. Am Vorabend des Verfassungstages, am 10. August 1922, erklärte Reichspräsident Friedrich Ebert das Lied der Deutschen mit allen drei Strophen zur Nationalhymne des Deutschen Reiches. Am 17. August 1922 wies Ebert die Reichswehr an, das Deutschlandlied „als Nationalhymne zu führen“. Im Dritten Reich wurde nur noch die erste Strophe gesungen, direkt gefolgt vom Horst-Wessel-Lied, die zusammen anstelle einer einheitlichen Hymne genutzt wurden. Im Gegensatz zu den Nationalhymnen anderer Staaten wie Frankreich, Polen oder Ungarn ist das Deutschlandlied nicht in der Verfassung verankert. Auch eine Festlegung der Nationalhymne durch ein formelles Gesetz fehlt. Man geht jedoch davon aus, dass hier Gewohnheitsrecht gilt. Jetzt möchte die Bundesregierung jedoch die gesamte Deutsche Nationalhymne mit ihren drei Strophem wieder ins leben rufen. Die verhandlungen dauern noch an.

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