Änderungen im Notfallsanitäter Gesetz stellt hohe Anforderungen an das Personal

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Am 01.01.2014 trat das Gesetz für Notfallsanitäter (NotSan) in Kraft und löste somit das der Rettungsassitenten ab.
In allen Bundesländern konnten die Rettungsassitenten Ergänzungsprüfungen zum NotSan ablegen.
Mit bestandener Prüfung kommt in Zukunft einiges auf die frisch gebackenen Notfallsanitäter zu , denn ab dem 01.07.2017 wird es einige neue Änderungen im NotSan-Gesetz geben.
Zum Erhalt ihres Titel muss jährlich ein Fortbildungsnachweis von 60 Std. (RettAss. bisher 30 Std) erbracht werden.
Weiterhin kommen praktische Nachweisstunden im Rettungsdienst (Rettungs-/Notarztwagen) von mindestens 300 Std. auf die Notfallsanitäter zu.
Zusätzlich sollten regelmäßige Zertifizierungen die NotSan auf die regionalen Arbeitsanweisungen qualifizieren.
Sollten diese Anforderungen ab Inkrafttreten des Gesetz nicht eingehalten werden, müssen die Notfallsanitäter laut Parag. 1.4 NotSanG die Prüfung wiederholen.


Redaktion RD Ap.Ril
Autor : F.akeseite 01.04.201

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