Harte Zeiten für Notfallsanitäter

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Ab dem 01.01.2014 trat das Notfallsanitätergesetz in Kraft und löste somit das Rettungsassistentengesetz ab.
In allen Bundesländern fanden seitdem Ergänzungsprüfungen für Rettungs-assistenten statt und in diesem Jahr enden die ersten NotSan Ausbildungslehrgänge.
Mit bestehen der Prüfung kommt einiges auf die frisch gebackenen Notfallsanitäter
zu.
Zum 01.07.2017 kommen einige neue Änderungen auf die NotSan zu.
Zum Erhalt ihres Titel müssen NotSan jährlich einen Fortbildungsnachweis von 60 Std. (RettAss. bisher 30 Std) erbringen.
Weiterhin kommen praktische Nachweisstunden im Rettungsdienst (Rettungs-/Notarztwagen) von mindestens 300 Std. auf die Notfallsanitäter zu.
Zusätzlich sollten regelmäßige Zertifizierungen die NotSan auf die regionalen Arbeitsanweisungen qualifizieren.
Wenn diese Anforderungen nicht eingehalten werden, müssen die Notfallsanitäter laut Paragraph 1.4 NotSan-Gesetz die Prüfung wiederholen.

Autor:
F.akeseite 01.04.2017

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