Bundesregierung beschließt: Atmen wird besteuert: Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen

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Die Bundesregierung beschloss heute einstimmig, dass pro Atemzug eine Steuerabgabe von 0,001 Euro fällig wird. Festgestellt wird der jährliche Atemausstoß durch einen Amtsarzt, wobei auch sportliche Aktivitäten hochgerechnet werden sowie das sexuelle Verhalten.
Die neue CO2-Steuer wird wie andere Steuern direkt bei der Gehaltsabrechnung abgezogen bzw. bei Selbstständigen in der Steuererklärung. Stiftungen und Banken sowie sogenannte Beamte sind hierbei wie immer ausgenommen.
Daten aus Facebook und Mitschnitte von Handygesprächen der NSA dürfen hierbei ab sofort genutzt werden. "Es wird Zeit, dass wir weitere Maßnahmen ergreifen zur Reduzierung von CO2-Emissionen", so die Bundeskanzlerin bei der heutigen Pressekonferenz.
In den nächsten Tagen bekommen alle Bundesbürger mit einem deutschen Ausweis die Einladung zu einem Amtsarzt zugestellt. Das Verweigern des Besuches löst strafrechtliche Konsequenzen und die Ausstellung eines internationalen Haftbefehls aus.
Die Bundesregierung erwartet die volle Zustimmung aller deutschen Mitbürger und bittet um Toleranz gegenüber Flüchtlingen, wie von dieser Besteuerung selbstverständlich ausgenommen sind.

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