E-Dampfen bezahlt die Krankenkasse

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Am 11.11. 2016 entschied der Bundesgerichtshof das mit sofortiger Wirkung das sogenannte E-Dampfen bei besonders Suchtgefährdeten Ex-Rauchern künftig die Krankenkassen die Kosten für Liquid und Hardware übernehmen müssen. Allerdings steht die absolute Genehmigung seitens des Bundespräsidenten bisher noch aus.

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