Warum Dokus immer so dramatische Musik einsetzen

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Es ist unglaublich, was eine bürokratisch-deutsche Institution wie die GEMA alles regeln kann. Bereits seit 2009 ist eine Verordnung in Krafz getreten, die den Einsatz von Musik in Dokumentarfilmen regelt. Mit dem poetischen Namen „allgemeine Musikeinsatzpflicht für Dokumetarfilproduktionen“, kurz aMePfDok, soll dafür gesorgt werden, dass die Umsätzeder Musiker gesichert sind. „Viele Kompositionen landen in der Schublade zweitklassiger Komponisten“, sagt ein Mitarbeiter des Musikrechteverwerters. „Da diese Komponisten als GEMA-Mitglieder in unserem Zuständigskeitsbereisverwaltungsabschnitt eingeordnet sind, sahen wir uns veranlasst hier in der uns eigenen unkomplizierten Weise zu einer direkten Fördermaßnahme zu greifen. “ Die Verordnung gelte jedoch nicht für private Aufnahmen oder dem E-Bewegtbild zuzuordnende Tonbildkunst, stellt der Mitarbeiter abschließend klar. /sgm

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