EUGh bestätigt Verbot der Diskriminierung von Füchsen

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Der Europäische Gerichtshof fällte heute ein historisches und bahnbrechendes Urteil gegen die Diskriminierung von Füchsen. (AZ CdJ2015/17/RENARD)

Geklagt hatte ein Fuchs aus dem sauerländischen Menden. Beklagte waren sieben Kinder aus dem Mendener Kindergarten "Rattennest". Sie zogen den ganzen Sommer 2015 täglich unter Absingen des fuchsfeindlichen Liedes "Fuchs, Du hast die Gans gestohlen..." durch den Wald.

Der Fuchs, selbst Vater von sieben Kindern, sah in der substanzlosen Behauptung, er sei Dieb einer Gans, diskriminiert. Er habe noch nie eine Gans gestohlen und ernähre sich und seine Familie ausschließlich von Laub und Eicheln.

Der EUGh verwies den Fall zurück an das OLG Arnsberg, das in erster Instanz gegen den Fuchs entschieden, die Causa aber dem EUGh zur Entscheidung vorgelegt hatte.

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