Arbeiten mit einer Krankmeldung ist eine Straftat!

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

2059 18910 Teilen

Das Arbeitsgericht in Nordrhein-Westfalen hat heute darüber entschieden, wie bei einer Nichtbeachtung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geahndet wird. Ein Arbeitgeber hatte seine Mitarbeiterin verklagt, da diese trotz Krankmeldung arbeiten war. Das Gericht hat nun entschieden, dass dies ein Verstoß des § 35 (ArbZG) ist. Das Gericht hat entschieden, das die Mitarbeiterin die Behandlungskosten der Krankmeldung selbst tragen muss, so wie ein Bußgeld von 8.000,00 €. Zudem hat die Krankenkasse das Recht, bei künftigen Behandlungen einen Eigenanteil von 40  auf die Versicherte zu berechnen. Das jemand trotz Krankmeldung freiwillig arbeitet, ist in Deutschland meist ein Einzelfall.

Laut dem deutschen Arbeitsschutz kommt es jedoch immer häufiger vor, dass Arbeitgeber Arbeitnehmer zum Dienst zwingen, obwohl diese arbeitsunfähig sind. Typisch ist diese Masche in der Probezeit, womit auf den Arbeitnehmer Druck ausgeübt wird. Geht der Arbeitnehmer jedoch diesem Druckmittel nach, macht dieser sich wegen Betrug strafbar und ist nicht versichert. Doch auch der Arbeitgeber macht sich mit diesem Druckmittel strafbar. Im Deutschem gesetzt wird dies mit einer Nötigung und Erpressung gleich gesetzt. Dr. Frank Bezlup (Anwalt für Arbeitsschutz) empfiehlt: "wenn man trotz einer Krankmeldung angerufen und zur Arbeit genötigt wird, sollte man sich schnellstmöglich jemanden dazuholen, und die Lautsprecher Funktion nutzen. Somit habe man einen gleichgestellten Zeugen.
Das Gespräch selbständig aufzuzeichnen hingegen stellt eine Straftat dar".

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

loading Biewty