Bundesverfassungsgericht: Brauchtum bleibt erhalten

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Wie die Richter in Kassel entschieden, bleibt das sogenannte "Idiotentaufen" auch weiterhin erlaubt.
Bei diesem Brauch, der vor allem in den ländlichen Gebieten des südlichen Niedersachsens bekannt ist, wird der "Idiot", also jemand, der auf einer Feier durch seine schlechte Laune oder seine Unlust zu tanzen auffällt, von den übrigen Partygästen festgehalten und mit der Bezeichnung "HVV" gekennzeichnet, meistens mit Filzstift auf der Stirn.
Dieses Urteil ist ab sofort rechtskräftig.
Das "Idiotentaufen" bleibt uns also erhalten.

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