Baden-Württemberg bestimmt nächtliches Alkoholverbot ab 01.01.2017

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Stuttgart -
Bei der am Dienstag stattgefundenen Sitzubg des württembergischen Parlaments, wurde von Wirtschaftsminister Häberle ein Plan vorgelegt, der ab 2017 in Kraft treten soll.

Inhalt des Planes ist das strikte Alkoholverbot in Baden-Württemberg ab 22:00 Uhr.

,,Mit diesem Gesetz will ich Alkohol Schritt für Schritt aus der Gesellschaft verbannen", so Häberle, der schon seit 2011 seinen Unmut über das Suchtverhalten der Heranwachsenden äußert.

Häberle will vor allem in den ländlichen Regionen bezwecken, das Partys nicht immer nach dem gleichen Schema ablaufen. "Alkohol, und sich dann später die Birne einschlagen..das geht einfach nicht. Ich finde man kann auch einfach nichts trinken und dann trotzdem Spaß haben"

Häberles Gesetzesentwurf beeinhaltet konkret:

- Alkohol darf nach 22:00 nicht mehr konsumiert werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und 2 monatiges fahrverbot.


Das Parlament hat dem bereits zugestimmt, und wird ab Mitte November Infoveranstaltungen für das Volk geben.

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