Feindliche Übernahme: Apple von Blackberry gekauft

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Der Vorschussbetrug ist die kriminologische Bezeichnung für eine Unterart des Betrugs in Deutschland (§ 263 Strafgesetzbuch) und Österreich (§ 146 ff. StGB). Die Empfänger werden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (vgl. Social Engineering) dazu bewogen, an Schneeballsystemen teilzunehmen oder in Erwartung zugesagter Vermittlungsprovisionen gegenüber den Absendern (den Betrügern) finanziell in Vorleistung zu treten. Dem Opfer wird zunächst glaubhaft gemacht, ein enormes Vermögen verdienen zu können. Auf diese Gegenleistung des Geschäfts – Geld oder Waren – wartet der Vorschussleistende vergeblich, weil eine Gegenleistung von Anfang an nicht beabsichtigt war.

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