Justitzminister Heiko Josef Maas erläßt im Ministererlaß Verbot der Antifa sowie weiterer linksradikaler Gruppierungen

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Justizminister Heiko Maas SPD hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Frage der Verfassungswidrigkeit der Antifa sowie weiterer linksradikaler Bündnisse zu beantragen.

Mit der Antragstellung und Prozessführung soll Bundesratspräsident Winfried Kretschmann einen Verfahrensbevollmächtigten beauftragen.

In seinem Beschluss führt Maas aus, dass es sich nach seiner Überzeugung bei der Antifa um eine verfassungswidrige Gruppierung handelt.
Sie sei nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen.
Der politische Kurs sei bestimmt durch eine aktiv-kämpferische, aggressive Grundhaltung. Dies lasse sich anhand der von den Innenministern von Bund und Ländern erstellten umfangreichen Materialsammlung belegen.
Ein Verbot der Antifa ist daher aus Sicht des Justizministers sofort geboten.

Antrag auf Entscheidung des Bundesrates über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Antifschistische Aktion sowie verbundener Gesellschaften und Stiftungen" (Antifa) gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) i.V.m. §§ 13 Nr. 2, 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG)

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