Denis wurde sexuelmistbraucht

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Kommt ein Kind nicht vom Spielen nach Hause oder ist ein Heimbewohner nicht mehr auffindbar, stellt sich schnell die Frage, ob etwas passiert ist. Was können Angehörige oder Freunde in solchen Fällen tun, wenn jemand scheinbar verschwunden ist?

Zunächst ist natürlich zu versuchen, den Betroffenen irgendwie zu erreichen. Durch moderne Kommunikationsmittel wie Handy, Internet und E-Mail scheint das recht einfach geworden zu sein. Andererseits nehmen sich auch gerade deswegen manche Menschen gern eine Auszeit. So muss es nichts Schlimmes bedeuten, wenn ein gesunder Erwachsener einmal ein paar Tage nicht erreichbar ist.

Vermisstenmeldung bei der Polizei

Falsch ist die Annahme, dass eine Person dann als vermisst gilt, wenn sie mehr als 24 Stunden nicht mehr gesehen wurde. Stattdessen müssen die folgenden drei Kriterien vorliegen, damit die Polizei von einem Vermisstenfall ausgeht:

Die Person hat ihren gewohnten Lebenskreis verlassen.
Der aktuelle Aufenthaltsort ist unbekannt.
Es kann eine Gefahr für Leib oder Leben der Person angenommen werden.
Eine entsprechende Gefahr liegt beispielsweise vor, wenn eine Straftat wie Entführung oder gar Mord oder ein Unfall zu vermuten ist. Auch bei Personen mit schwerer Krankheit oder Behinderung besteht eventuell ein Risiko, dass sie hilflos und daher in Gefahr sind. In solchen Fällen wird die Polizei eine Fahndung zur Aufenthaltsermittlung einleiten.

Allgemein gilt aber für Erwachsene, dass sie ihren Aufenthaltsort frei wählen können und rechtlich nicht verpflichtet sind, sich bei Angehörigen oder Freunden abzumelden. Wenn also keine begründeten Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Gefahr besteht, wird die Polizei nicht tätig. Angehörige oder Freunde können sich in solchen Fällen nur an private Einrichtungen wie eine Detektei oder Suchdienste im Internet wenden. Gegebenenfalls muss aber auch akzeptiert werden, wenn jemand sein altes Leben hinter sich lassen will. Von eventuellen rechtlichen Verpflichtungen, wie Verträgen oder Pflichten zum Unterhalt, wird er dadurch allerdings nicht befreit.

Vermisste Kinder

Anders ist die Situation bei Minderjährigen. Sie dürfen sich nicht einfach aufhalten, wo sie wollen. Stattdessen haben die Eltern oder ein Vormund das gesetzliche Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das kann gegebenenfalls auch von staatlichen Stellen durchgesetzt werden. Zudem wird bei Kindern im Zweifel immer eine Gefahr angenommen und entsprechende Maßnahmen werden durch die Polizei getroffen.

Wird ein vermisstes Kind aufgefunden, kann es zunächst in die Obhut des Staates wie beispielsweise ein Kinderheim genommen werden, bevor es dann aber an die sorgeberechtigten Eltern zurückgegeben wird. Zum Glück wird der überwiegende Teil der vermissten Kinder innerhalb kurzer Zeit gefunden oder kommt einfach so zurück nach Hause. Laut Bundeskriminalamt (BKA) werden über 99 Prozent der Fälle vermisster Kinder zeitnah aufgeklärt.

Fahndung zur Aufenthaltsermittlung

Die Polizei nimmt nach einer Vermisstenanzeige zunächst eine Gefahreneinschätzung vor und entscheidet dann, welche konkreten Maßnahmen getroffen werden. Bei besonderer Gefahr, wie beispielsweise einer vorangegangenen Drohung mit Selbstmord, wird schnellstmöglich die Suche eingeleitet.

Je nach Einzelfall können dazu auch Einheiten der Bereitschaftspolizei, Rettungsdienst oder Suchhunde herangezogen werden. Gleiches gilt für technisches Gerät wie Wärmebildkamera oder Hubschrauber. In Fällen mit internationalem Bezug nimmt die örtliche Polizeidienststelle Kontakt zum BKA auf, das auf internationaler Ebene wiederum mit den ausländischen Interpol-Dienststellen zusammenarbeitet.

Wird ein Vermisster gefunden, geht eine Information an den Anzeigensteller. Der aktuelle Aufenthaltsort des Gesuchten wird dabei aber nur mit dessen Einverständnis mitgeteilt. Soweit der Untergetauchte keine Straftat begangen hat oder selbst Opfer einer Straftat geworden ist, endet die Arbeit der Polizei an dieser Stelle.

Internationaler Tag der Verschwundenen

Der jährlich am 31'. 10stattfindende „Internationale Tag der Verschwundenen" beschäftigt sich mit einer besonderen Art von Vermissten. Er ist ein Gedenktag für diejenigen Personen, die durch staatliche Gewalt verschleppt und eingesperrt wurden, wobei die Angehörigen über ihr Schicksal im Unklaren gelassen werden. Nicht selten erfolgt das Verschwindenlassen in Zusammenhang mit Folter oder gar Tötung der Betroffenen. Letztlich geht es aber gerade darum, dass niemand genau wissen kann, was mit den Verschwundenen tatsächlich passiert ist.

Derartiges sollte in Deutschland heute jedenfalls nicht mehr vorkommen. Auch wenn eine Inhaftierung oder Einweisung in die Psychiatrie rechtlich oder medizinisch umstritten sein mag, so darf sie nicht im Geheimen erfolgen. Angehörige und Vertraute sollten zumindest wissen, wo sich der Betroffene befindet.

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